Wahlarzt
Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag.
Für meine kleinen Patienten bedeutet dies, dass Einschränkungen durch die Krankenkassa wegfallen:
Ich nehme mir Zeit für die sorgfältige Untersuchung und ausführliche Gespräche, was eine individuelle Betreuung von höchster Qualität ermöglicht.

Die erbrachte Leistung verrechne ich daher nicht mit der Krankenkassa, sondern direkt mit Ihnen. Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Sozialversicherungsträger einzureichen und haben Anspruch auf Rückerstattung von bis zu 80% (bei einer Mutter-Kind-Pass Untersuchung sogar 100%) des Tarifes, den ein Arzt mit Kassenvertrag für dieselbe Leistung erhält.
